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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2013 - L 11 KA 31/13 B   

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https://dejure.org/2013,17484
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2013 - L 11 KA 31/13 B (https://dejure.org/2013,17484)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.07.2013 - L 11 KA 31/13 B (https://dejure.org/2013,17484)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - L 11 KA 31/13 B (https://dejure.org/2013,17484)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 10 B 21/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2013 - L 11 KA 31/13
    Maßgebend ist grundsätzlich dessen wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens (vgl. Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 26.03.2003 - L 10 B 2/03 KA -, vom 13.08.2003 - L 10 B 10/03 KA ER - und vom 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA -, std.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 42/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2013 - L 11 KA 31/13
    Bei der Bestimmung dieses Hauptinteresses wäre auf den Auffangstreitwert i.S.d. 52 Abs. 2 GKG i.H.v. 5.000,00 EUR abzustellen (std. Rspr. des Senats zur Teilnahme am Notfalldienst, vgl. z.B. Beschlüsse vom 05.09.2011 - L 11 KA 44/11 B ER und L 11 KA 42/11 B ER - und vom 07.09.2011 - L 11 KA 93/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 44/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2013 - L 11 KA 31/13
    Bei der Bestimmung dieses Hauptinteresses wäre auf den Auffangstreitwert i.S.d. 52 Abs. 2 GKG i.H.v. 5.000,00 EUR abzustellen (std. Rspr. des Senats zur Teilnahme am Notfalldienst, vgl. z.B. Beschlüsse vom 05.09.2011 - L 11 KA 44/11 B ER und L 11 KA 42/11 B ER - und vom 07.09.2011 - L 11 KA 93/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2021 - L 9 SO 310/20

    Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; Untätigkeitsklage

    Maßgebend ist grundsätzlich dessen wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 01.07.2013 - L 11 KA 31/13 B mwN).

    Festzusetzen sind zwischen 10 und 25% des eigentlichen Streitwerts (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 01.07.2013 - L 11 KA 31/13 B; LSG Bayern Beschluss vom 09.10.2014 - L 5 R 604/14 B; LSG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 01.06.2017 - L 5 KR 101/17 B jeweils mwN).

    Das ändert aber nichts daran, dass bei einer Untätigkeitsklage nur ein Bruchteil des eigentlichen Streitwerts festzusetzen ist, da mit ihr lediglich eine Entscheidung der Beklagten, aber keine Entscheidung bestimmten Inhalts durchgesetzt werden kann (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 01.07.2013 - L 11 KA 31/13 B).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 01.06.2017 - L 5 KR 101/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwert bei Untätigkeitsklage

    Der Regelstreitwert wäre nur zugrunde zu legen, wenn der Streitwert auch für den eigentlichen Anspruch nicht bestimmbar wäre (vgl LSG Nordrhein-Westfalen 1.7.2013 - L 11 KA 31/13 B).
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